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   BVerwG, 14.05.1982 - 1 C 16.78   

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https://dejure.org/1982,5533
BVerwG, 14.05.1982 - 1 C 16.78 (https://dejure.org/1982,5533)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1982 - 1 C 16.78 (https://dejure.org/1982,5533)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - 1 C 16.78 (https://dejure.org/1982,5533)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1982 - 1 C 16.78
    Entgegen der Auffassung des Beklagten liegt eine Erledigung der Hauptsache auch dann vor, wenn nach Klageerhebung die Beteiligungsfähigkeit einer Partei entfällt (vgl. auch BGH, NJW 1982, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]).

    Ebenso wie im Rechtsstreit um die Beteiligungsfähigkeit der betroffene Beteiligte immer als beteiligungsfähig zu behandeln ist (Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl, § 61, Rdnr. 12; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 7. Aufl. § 61, Rdnr. 7), muß die Beteiligungsfähigkeit für die gerichtliche Klärung der Frage fingiert werden, ob die Hauptsache durch den nachträglichen Wegfall der Beteiligungsfähigkeit eines Beteiligten erledigt ist (vgl. auch BGH, NJW 1982, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]).

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1982 - 1 C 16.78
    Dieser Übergang von der Anfechtungsklage zur Klage auf Feststellung der Hauptsacherledigung ist auch im Revisionsverfahren zulässig (vgl. BVerwGE 34, 159, 160 [BVerwG 30.10.1969 - VIII C 219/67]; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).

    Ausnahmsweise kann sich der Beklagte gegen diese Veränderung des Streitgegenstandes durch Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages dann mit Erfolg wehren, wenn er ein schutzwürdiges Interesse an der Entscheidung hat, daß die Klage von Anfang an unbegründet war (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; für viele: Urteil des Senats vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1982 - 1 C 16.78
    Dieser Übergang von der Anfechtungsklage zur Klage auf Feststellung der Hauptsacherledigung ist auch im Revisionsverfahren zulässig (vgl. BVerwGE 34, 159, 160 [BVerwG 30.10.1969 - VIII C 219/67]; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1992 - 4 A 938/91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer GmbH

    Anders als der Eintritt der Vermögenslosigkeit, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1982 - 1 C 16.78 -, n.v.; OVG NW, Beschluß vom 25. März 1981 - 4 B 1643/90 -, NJW 1981, 2373, läßt der Auflösungsbeschluß die Existenz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unberührt (§ 69 Abs. 1 GmbHG ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 13 A 1456/14

    Bindungswirkung der Feststellung des Erlöschens der Asylberechtigung durch Urteil

    Dies lässt sich, wie im angefochtenen Urteil geschehen, aus dem materiellen Recht, der Regelung des § 6 AsylG und der Übertragung der Rechtsprechung zum Staatsangehörigkeitsrecht, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1993 - 1 C 16.78 -, NVwZ 1993, 781, ableiten.
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